Seniorenwohngemeinschaften
Mit insgesamt drei Seniorenwohngemeinschaften à acht Mietern in unserem Neubau im Stift Schötmar haben wir eine echte Alternative zum stationären Pflegeheimaufenthalt für ältere pflegebedürftige Menschen geschaffen.
Jeder Mieter bewohnt sein eigenes Zimmer mit eigenem Bad (24 – 29 qm).
Die Wohngemeinschaft gestaltet den Tag individuell. So beginnt der Tag mit dem Aufstehen und Zurechtmachen, je nach Bedarf mit Unterstützung durch unsere Mitarbeiter. Im Anschluss trifft man sich zum gemeinsamen Frühstück in der gemütlichen, hellen und sehr geräumigen Wohnküche. Ob gemeinsam gekocht oder gebacken wird, Spiele gespielt werden oder Gesprächsrunden entstehen: Alltagsbegleiter stehen immer als Ansprechpartner und – bei Bedarf – zur Hilfestellung bereit. Tagesstrukturen wie Essenszeiten sowie festgelegte Betreuungsangebote geben den Mietern Sicherheit und Halt. Gleichzeitig haben sie aber auch immer die Möglichkeit, sich in die eigenen vier Wände zurückzuziehen.
Neben den Speisen und Getränken sowie der Reinigung ist die Versorgung der Mieter 24-Stunden durch die Mitarbeiter des Stifts gesichert. Pflegeleistungen werden mit dem ambulanten Dienst abgerechnet und weitere Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Wäschereinigung oder haustechnische Hilfen, können auf Wunsch gerne vermittelt werden.
Zum Einzug in eine unserer Wohngemeinschaften ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Zielgruppe
- Menschen mit einem umfangreichen Pflege- und Betreuungsbedarf, die in einer vertrauten und häuslichen Gemeinschaft statt in einem Pflegeheim leben möchten.
- Menschen, deren Hilfebedarf zu hoch ist, um in der eigenen Wohnung versorgt zu werden.
Leistungsübersicht
Die Mieter der Seniorenwohngemeinschaften schließen einen Mietvertrag für ihr Zimmer mit Bad und die Gemeinschaftsflächen (Küche, Wohnzimmer, Balkon bzw. Terrasse) ab. Jedes Zimmer hat eigene Verbrauchszähler. Über die Nebenkostenabrechnung werden unter anderem der Gemeinschaftsstrom sowie die weiteren Betriebskosten verrechnet.
- Alle Zimmer verfügen über einen SAT-TV-Anschluss.
- Telefon und Internet können bei einem Wunschanbieter hinzugebucht werden.
- Waschmaschinen- und Trockneranschlüsse sowie ein Notrufzugtaster sind in jedem Badezimmer vorhanden.
- Möbel und Dekoration für das eigene Zimmer bringen die Mieter selbst mit. So kann jeder Mieter der Wohngemeinschaft seinen persönlichen Wohnraum individuell gestalten.
Ein Betreuungsvertrag sichert die hauswirtschaftliche Vollversorgung mit Speisen und Getränken, die Unterhaltsreinigung sowie die 24-Stunden-Betreuung durch die Mitarbeiter des Stiftes.
Die Mieter werden im Alltag begleitet und ihre Eigenständigkeit wird gefördert. Sie führen ein selbstbestimmtes Leben, bekommen aber jede benötigte Unterstützung. Rund um die Uhr sind Mitarbeiter, die Hilfestellung im Alltag leisten können, vor Ort. In der Nacht ist eine Pflegefachkraft im Einsatz.
Die pflegerischen Leistungen werden durch unseren ambulanten Pflegedienst erbracht. Dafür wird ein Pflegevertrag abgeschlossen. Dieser sieht vor, dass jeder Mieter die Pflegesachleistungen, die er von seiner Pflegekasse erhält, in voller Höhe weitergibt. Dadurch sind alle pflegerischen Leistungen, die der Mieter erhält, abgegolten. Die häusliche Krankenpflege wird nach Verordnung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Weitere Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Wäschereinigung oder haustechnische Hilfen, können bei Bedarf vermittelt werden.
Es besteht eine Vergütungsvereinbarung mit dem Kreis Lippe. Darüber können im Bedarfsfall die Miete und die Betreuungspauschale übernommen werden.
Ein befristeter Aufenthalt über Verhinderungspflege ist in den Seniorenwohngemeinschaften möglich.